Das war einmal…………

Solange das Handwerk besteht, hat es auch Lehrlinge gegeben. Der Lehrzwang jedoch wurde erst von der Zunft eingeführt. Die Chronik erwähnt ihn 1304 zum ersten Mal. Im Mittelalter nahmen die Handwerker eine sehr achtbare Stellung in der bürgerlichen Gesellschaft ein.

Der Eintritt ins Handwerk war an folgende Bedingungen geknüpft: männliches Geschlecht, eheliche Geburt, ehrlicher Stand und ehrliches Herkommen der Eltern, christlicher Glaube. Als unehrlich galten damals die Söhne von Trompetern, Gerichtsdienern, Zöllnern, Reitknechten, Badern, Müllern, Schäfern, Totengräbern, Dienern, Nachtwächtern, Scharfrichtern, Holz-und Feldhütern. Eine Altersgrenze war nicht vorgeschrieben.

Erfüllte ein Junge die Bedingungen und legte eine mehrwöchige Probezeit erfolgreich ab, dann wurde er vor den Zunftvorstand oder das „Gebot“ aller Zunftmitglieder geladen. nach seiner Erklärung, das Handwerk zu erlernen, wurde er in das Lehrjungenregister eingetragen.

Neben dem oft recht hohen Aufdingungsgeld (Einschreibegebühren) wurde ein Lehrgeld erhoben, das oft 30 Gulden und mehr betrug, je nachdem, ob der Lehrling ein Meistersohn oder ein „Fremder“ war. Dafür sorgte der Meister für Kost und Unterkunft, teilweise auch für Kleidung. Die Lehrzeit dauerte in der Regel 5 Jahre, doch konnte das 4. und 5. Jahr durch Zahlung von 20 Gulden abgelöst werden.

Meister und Gesellen stand das Züchtigungrecht zu, wovon oft in roher Weise Gebrauch gemacht wurde, sodass nicht selten der Misshandelte der Lehre entlief. ……………Die reguläre Lehrzeit endete mit einem feierlichen Zeremoniell, der „Lossprechungsfeier„. In oft unbeholfener, aber humorvoller Rede gab der „Schleifgeselle“ dem „Neugebackenen“ Lebens-und Verhaltensvorschriften für das weitere Leben. Das Recht sich Geselle zu nennen, erhielt der ausgeschriebene Lehrling jedoch erst nach einer in der Herberge vorgenommenen Gesellenbeförderung. Eine Abschrift des Lehrbriefes, wovon das Original in der Zunftlade blieb, wurde ihm ausgehändigt als Ausweis für die nun folgende vorgeschriebene Wanderschaft.
(Lehrbuch für Berufsschule und Praxis, Wagner/Ahlzweig 1956)

….und heute
Lehrzwang: Den gibt es nach wie vor. Das „duale  System“ verbindet die Praxis in der Firma mit der Theorie in der  Berufsschule.
Bedingungen für die Lehre: Ein sehr guter  Hauptschulabschluss, guter Realschulabschluss oder Abitur.
Probezeit: bis 4 Monate
Lehrjungenregister: Eintragung in die Lehrlingsrolle  bei der Handwerkskammer
Lehrgeld: Das hat im Gegensatz zu damals und  manchmal auch zum Leidwesen des Meisters heute der Ausbilder zu zahlen. So mancher Azubi wäre vielleicht eher motiviert seine  Ausbildung ernster zu nehmen, wenn er zahlen müsste.
Züchtigungsrecht:  entfällt (über Vor-oder  Nachteile in diesem Punkt wollen wir hier nicht sprechen)
Lehrzeit: 36 Monate
Zum Thema Lossprechungsfeier hat sich nicht viel  geändert, lediglich den Humor vermisst man hier und da.
Wanderschaft: entfällt.

Aber ein Spruch der damals galt gilt heute noch:

Das ist ein rechtes Handwerkstreiben,
Wenn ein jeder gut gewillt,
Dann auch noch will Lehrling bleiben,
Wenn er längst als Meister gilt“