Qualitätsgarantie im Tischlerhandwerk
Qualitätsgarantie im Tischlerhandwerk: Der Meisterbrief
Qualitätsgarantie im Tischlerhandwerk: der Meisterbrief. Er ist im Tischlerhandwerk zwingend erforderlich wenn man sich selbständig machen will. Unser Handwerk zählt zu den Berufen, bei denen durch die nicht fach- und sachgerechte Ausübung der Tätigkeit eine Gefahr für den Kunden besteht, damit ist die Pflicht zum Meisterbrief verbunden. Kann der Betriebsinhaber keinen Meisterbrief nachweisen, so hat er einen Betriebsleiter einzustellen der diesen vorweisen kann. In unserem Fall sind das der Seniorchef Bernhard Wilhelm und der Juniorchef Marc Wilhelm. „Der Meisterbrief ist Garant für effektiven Verbraucherschutz, erfolgreiches Unternehmertum und nachhaltige Fachkräftesicherung“, Zitat Zentralverband des Deutschen Handwerks. Dem stimmen wir voll und ganz zu.
ABER die Qualitätsgarantie im Tischlerhandwerk durch den Meisterbrief wurde aufgeweicht
2003 wurden diese Vorgaben erheblich gelockert. Handwerksähnliche Gewerbe benötigen keinen Meisterbrief mehr. In unserem Bereich fällt darunter: Der Einbau von genormten Baufertigteilen (z.B. Fenster, Türen, Zargen, Regale). Doch, wer kontrolliert das?
Das hat Folgen die sich noch heute negativ auswirken. Auszubildende die die Ausbildung nicht ernst nahmen und den Abschluß nicht wert schätzten habe ihre Gesellenprüfung mit kläglichen Ergebnissen abgeschlossen. Besser gesagt sie bekamen gerade noch den Gesellenbrief mit niederschmetternden Noten: Praxis Vier, Theorie Vier. „Dann mach ich mich halt selbständig“ bekommt man zur Antwort wenn mahnend auf einen guten Abschluß gedrungen wird. Ich habe hier die Bewerbungen derer vorliegen von denen ich spreche. Der Lebenslauf liest sich dann häufig wie folgt:
- Schreiner im Baumarkt Plattenzuschnitt
- Kurierfahrer
- Umzugshelfer
- DJ in einer Bar
- Zigarettenautomatenauffüller
- Paketzusteller
- und vieles mehr
- zu guter Letzt macht man sich „selbständig“. Warum? Weil das geht, im Handwerksähnlichen Gewerbe.
Ohne Qualitätsgarantie im Tischlerhandwerk:
Die Folgen: Man/Frau hat seit Jahren nicht im erlernten Beruf gearbeitet. Keine Erfahrungen gesammtelt, keine Ahnung von Betriebsführung, Kalkulation, Buchhaltung, das Equipment fehlt und ausgebildet wird sowieso nicht (in dem Fall zum Glück). In dieser Selbständigkeit wird dann vor sich hin gewurstelt. Der Begriff des Einbaus genormter Baufertigteile großzügig ausgelegt. Doch man muss feststellen dass es nicht reicht. Also begibt man sich zusätzlich auf das Gebiet Hausmeisterservice und weitere „Dienstleistungen“. Schlußendlich merkt Jemand (meist Ehefrau) dass es so nicht weiter gehen kann. Die Einnahmen sind mäßig und darüber hinaus nicht regelmäßig. Man bewirbt sich als Schreinergeselle in einer Firma, denn man hat ja irgendwann mal Schreiner gelernt.
Das Fazit: Diese „Scheinselbständigkeit“ hat dem qualifizierten Unternehmen Arbeit genommen, Preise kaputt gemacht, Fachkräfteausbildung verhindert, Verbraucher geschädigt.
Und NUN? Erwarten entsprechende Kandidaten (das sind etliche) als Gesellen eingestellt zu werden, weil ihm/ihr: „ein regelmäßiges Einkommen lieber wäre“.
Nun das Erfreuliche zum Schluß: „Am 15. Februar hat der Bundesrat dem Antrag zur Wiedereinführung des verpflichtenden Meisterbriefs in einzelnen, nach der Handwerksordung zulassungsfreien Handwerken zugestimmt.“ Zitat Deutsches Handwerksblatt „Zum A & O des Handwerks“ https://facebook.com/handwerksblatt
Wir wollen und werden unseren Kunden auch weiterhin Qualität garantieren.
Wir die Schreiner aus Mainz: https://www.haase-co.de